§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der WunderStudios GmbH (im Folgenden „WunderStudios“) und dem Geschäftspartner (im Folgenden „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer im Zeitpunkt der Begründung der Zusammenarbeit gültigen Fassung.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen WunderStudios und dem Kunden bilden neben diesen AGB das Angebot von WunderStudios an den Kunden, im Rahmen dessen sich die Parteien auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von den vorliegenden AGB abweichende Regelungen im Angebot erhalten Geltungsvorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 INHALT DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG
(1) Der Kunde hat WunderStudios mit der Leistungserbringung in Bezug auf die Bewerbung, das Marketing und die Verkaufsförderung für u.a. eine Marke, ein Unternehmenskennzeichen, ein Produkt bzw. eine Dienstleistung (nachfolgend auch „Kampagne“) beauftragt.

(2) Die Tätigkeit von WunderStudios umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender und im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarter verkaufsfördernder Maßnahmen unter Einbindung von Dritten (insbesondere Influencer). In der Wahl und der Implementierung werbe- und verkaufsfördernder Strategien und Maßnahmen ist WunderStudios grundsätzlich frei, es sei denn, der Kunde macht schriftlich (Textform ausreichend) ausdrückliche gestalterische und konzeptionelle Vorgaben.

(3) WunderStudios wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird für das Gelingen einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistungen von WunderStudios benötigten wesentlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen.

(4) WunderStudios ist berechtigt, Leistungen und/oder Teilleistungen in einer Kampagne durch Subunternehmen (insbesondere durch die Beauftragung von dritten Unternehmen sowie Konzernunternehmen von WunderStudios) erbringen zu lassen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich (Textform ausreichend) der Leistungserbringung durch die von WunderStudios gewählten Subunternehmen aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen widerspricht. Im letzteren Fall bleibt WunderStudios zur selbstständigen Leistungserbringung verpflichtet, ist jedoch berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Kunden gemäß § 12 Abs. 2 oder Abs. 3 dieser AGB zu kündigen.

 

§ 3 LEISTUNGEN VON WUNDERSTUDIOS
(1) Die Beratungsleistungen von WunderStudios können insbesondere folgende Leistungen umfassen:

(a) Mitwirkung bei der (Fort-)Entwicklung der Werbestrategie und -taktik des Kunden;

(b) Beratung zur bestmöglichen Erreichung der Zielgruppen;

(c) Beratung zur wirkungsvollen Einbeziehung von ausgewählten Dritten und Influencern zur bestmöglichen Bewerbung einer Marke, eines Produkts bzw. einer Dienstleistung des Kunden.

 

(2) Die von WunderStudios zu erbringende Konzeptionsleistung kann insbesondere umfassen:

(a) Die Erarbeitung eines Konzepts mit Festlegung von Marketingzielen, Zielgruppen und werblicher Positionierung;

(b) Die Erarbeitung und Vorlage einer Werbeidee samt Erläuterung der gestalterischen Intention für Marketing und Verkaufsförderung;

(c) Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, basierend auf dem entwickelten Konzept;

(d) Die Erstellung eines Anforderungsprofils für die im Rahmen der Kampagne einzusetzenden Dritten und Influencer;

(e) Die Recherche geeigneter Dritter und Influencer basierend auf den qualitativen und quantitativen Kriterien des Kunden sowie auf Basis des für den Kunden zur bestmöglichen Vermarktung entworfenen Konzepts.

 

(3) Die von WunderStudios zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf die Durchführung und Abwicklung der Kampagne können insbesondere umfassen:

(a) Die Kommunikation und Verhandlung mit Dritten und Influencern;

(b) Die Erstellung von Briefings und Verträgen zur Koordinierung des Einsatzes der Dritten und/oder Influencer;

(c) Die Führung von Vertragsgesprächen mit den Dritten und Influencern samt Vereinbarung ihrer Vergütung, den entsprechenden selbstständigen und eigenverantwortlichen Vertragsschluss mit den Dritten und Influencern im eigenen Namen unter Beachtung der Vorgaben des Kunden sowie die Abwicklung der Verträge mit den Dritten und Influencern;

(d) Das Monitoring der Beiträge der Dritten und Influencer im Rahmen der Kampagne. WunderStudios ist ausdrücklich nicht für die Rechtskonformität im Hinblick auf die korrekte Kenntlichmachung der werblichen Darstellung durch die Dritten und Influencer verantwortlich. WunderStudios wird die Dritten und Influencer jedoch darauf hinweisen, dass sie ihre Beiträge rechtskonform kennzeichnen;

(e) Die Erstellung von Zwischen- und Endreportings über Ablauf und Ergebnisse der Kampagne anhand von zwischen WunderStudios und dem Kunden festgelegter KPIs.

 

(4) Näheres zu den Leistungsinhalten von WunderStudios kann sich zudem aus Briefings ergeben, die im Einzelnen zwischen WunderStudios und dem Kunden vereinbart werden.

 

§ 4 LEISTUNGEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde ist verpflichtet, WunderStudios alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig, ggf. innerhalb von 48 Stunden nach entsprechender Anfrage durch WunderStudios, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, zur Übergabe dieser Unterlagen, Daten und Informationen berechtigt zu sein.

(2) Diese AGB sind Bestandteil des von WunderStudios an den Kunden übersandten Angebots, aus dem sich die konkreten Eckdaten der Zusammenarbeit in der jeweiligen Kampagne ergeben. Der Kunde hat innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt des Angebots gegenüber WunderStudios schriftlich (Textform ausreichend) mitzuteilen, ob er dieses annimmt oder Änderungen hieran wünscht. Der Kunde hat WunderStudios schriftlich (Textform ausreichend) über Änderungswünsche zu informieren.

(3) Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer der Kampagne sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne dazu, nicht selbstständig und unter Umgehung von WunderStudios auf einen im Rahmen der Kampagne durch WunderStudios zur Leistungserbringung eingebundenen Influencer zuzugehen und mit ihm eine eigenständige Kooperation einzugehen.

 

§ 5 VERGÜTUNG
(1) WunderStudios erhält für die Erbringung der im Angebot und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.

(2) Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche Leistungen von WunderStudios hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.

(3) Zahlungen an WunderStudios sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

(4) WunderStudios ist jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile einer Kampagne vom Kunden zu fordern.

(5) In umfangreichen Kampagnen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Annahme des Angebots) ist WunderStudios berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile der Kampagne vom Kunden zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen von WunderStudios sich für den Kunden nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.

(6) Eine weitere, nicht im Angebot definierte Vergütung für sonstige Tätigkeiten von WunderStudios ist vom Kunden nur zu zahlen, wenn diese mit dem Kunden schriftlich (Textform ausreichend) vereinbart worden ist.

(7) Aufwendungsersatz für Auslagen und Reisekosten, die bei WunderStudios in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind vom Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung und nach Vorlage der Originalbelege zu erstatten.

 

§ 6 MARKENNUTZUNG
WunderStudios und von WunderStudios beauftragte Dritte wie Influencer:innen sind berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung an den Kunden, geschützte und ungeschützte Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden in jeder Form zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.

 

§ 7 NUTZUNGSRECHTE
(1) WunderStudios räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs durch WunderStudios, alle übertragbaren Rechte, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Rechte zur Markenanmeldung und Namensrechte zur Verwertung der während der Kampagne erbrachten Leistungen ein.

(2) Vorgenannte Rechteeinräumung gilt ausdrücklich nur solange und soweit WunderStudios ihrerseits Inhaberin dieser Rechte und Nutzungsrechte ist oder aus sonstigen Gründen berechtigt war/ist, eine Rechteeinräumung vorzunehmen.

(3) Die Rechteeinräumung an den Kunden gilt ausdrücklich nicht exklusiv. Das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Rechte ist dem Kunden allerdings gestattet. WunderStudios bleibt in jedem Fall berechtigt, die eingeräumten Rechte zeitlich und räumlich unbeschränkt nach eigenem Belieben zu nutzen, zu verwerten, weiter zu übertragen oder in sonst einer Form unbeschränkt damit umzugehen.

(4) WunderStudios ist berechtigt, sämtliche während der Geschäftsbeziehungen mit Kunden an diesen zur Vertragserfüllung erbrachten Leistungen, insbesondere Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Designs, Dateien etc. in abgeänderter Art und Weise im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit anderen Kunden zu verwenden.

 

§ 8 HAFTUNG
(1) WunderStudios verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.

(2) Für Schäden, die dem Kunden durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung der Verpflichtungen durch WunderStudios entstehen, haftet WunderStudios erst dann, wenn WunderStudios die beanstandeten Mängel auch nach schriftlicher und den Mangel, Verzug oder die Nichterfüllung spezifisch benennender Anzeige (Textform ausreichend) durch den Kunden unter Fristsetzung zu deren Behebung von mindestens zehn (10) Werktagen nicht beheben konnte. Die Schadensersatzpflicht umfasst in diesem Fall insbesondere die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung. Mangel, Verzug oder Nichterfüllung liegen insbesondere nicht schon darin, dass WunderStudios und der Kunde mehrere Schleifen in Bezug auf die Veröffentlichung eines Bildes und/oder eines hiermit zusammenhängenden Textes drehen.

(3) Für alle weiteren Schäden, die dem Kunden durch schuldhaftes Verhalten von WunderStudios entstehen, haftet WunderStudios bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal aber in Höhe von 50% der Auftragssumme, abzüglich der Kosten die an die Influencer:innen weitergereicht werden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.

(4) Die Haftung von WunderStudios für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

(5) WunderStudios haftet gegenüber dem Kunden ausdrücklich nicht für Schäden, die dem Kunden durch ein Fehlverhalten der zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten und Influencer (ausgenommen sind Subunternehmen) entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer nicht ausreichenden Kenntlichmachung werblicher Inhalte von Veröffentlichungen in den Netzwerken der sozialen Medien im Internet sowie in sonst einem Medium zur Verbreitung von Werbebotschaften liegen. Für die ordnungsgemäße Kennzeichnung sind allein die eingesetzten Dritten und Influencer und/oder der Kunde verantwortlich. WunderStudios wird die eingesetzten Dritten/Influencer auf die Pflicht zur rechtmäßigen Kennzeichnung jedoch hinweisen.

(6) Im Übrigen gilt das gesetzliche Haftungsregime.

 

§ 9 VERTRAULICHKEIT
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Geschäftsunterlagen mit Bezug zu den Geschäftsvorgängen streng vertraulich zu behandeln.

(2) Die Parteien verpflichten sich, die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Geschäftsunterlagen an ihre Mitarbeiter sowie an Dritte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, weiterzugeben.

(3) Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehungen der Parteien sowie für zwei (2) Jahre darüber hinaus.

 

§ 10 AUFBEWAHRUNG
(1) WunderStudios wird alle ihr vom Kunden für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente, Daten, Dateien etc. während der Dauer der Geschäftsbeziehungen sowie für mindestens zwei (2) Jahre darüber hinaus aufbewahren bzw. speichern.

(2) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe dieser Unterlagen zu verlangen bzw. die Löschung von Daten und Dateien zu fordern.

 

§ 10 DATENSCHUTZHINWEISE
Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Erfüllung der hieraus für WunderStudios resultierenden Verpflichtungen sowie aus berechtigtem Interesse verarbeitet WunderStudios personenbezogene Daten („pbD“) des Kunden und dessen Mitarbeiter. Mit den in diesem § 11 genannten Datenschutzhinweisen erfüllt WunderStudios ihre Pflichten aus Art. 13 DSGVO.

Die pbD des Kunden, die WunderStudios verarbeitet, sind insbesondere etwa der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, berufsbezogene Informationen der Ansprechperson des Kunden, pbD im Zusammenhang mit anderen personenbezogenen Merkmalen zur Ermittlung der geeigneten Kampagnenstrategie/Kooperationspartner sowie ggf. weitere pbD des Kunden, soweit sie auf eine natürliche Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO bezogen sind. Die Zwecke, zu denen WunderStudios die pbD des Kunden verarbeitet, werden im Folgenden erläutert.

Zur optimalen Durchführung der Kampagne, zur Erfüllung sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erhebt, speichert und verarbeitet WunderStudios pbD des Kunden. Hiervon umfasst sind etwa Verarbeitungsschritte der internen Speicherung von pbD, der internen Weitergabe von pbD an den für den Kunden zuständigen Mitarbeiter bei WunderStudios oder der Aufnahme und Abwicklung der Kommunikation mit dem Influencer. Ferner sind im Zuge der Leistungserbringung Weitergaben der Daten an mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte, Subunternehmen, im erforderlichen Rahmen umfasst. Darunter fällt auch der zweckgerichtete Gebrauch der pbD des Kunden zum Zwecke der Kommunikation und Verhandlung mit Dritten und Influencern im Sinne der Kampagne/Leistungserbringung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsschritte ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendig.

Aus Gründen der erfolgreichen Zusammenführung des Kunden mit potentiellen Influencern sowie zur entsprechenden Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Kampagnen übermittelt WunderStudios pbD an Influencer. Der Kunde kann selbst mit dem Influencer in Kontakt treten, oder dies über WunderStudios tun. Rechtsgrundlage dieses Verarbeitungsschrittes ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages notwendig.

Die pbD des Kunden und seiner Mitarbeiter werden zur Erfüllung der genannten Zwecke grds. für die Dauer dieses Vertrags gespeichert sowie für einen angemessenen Zeitraum hierüber hinaus. Dieser Zeitraum bestimmt sich u.a. danach, ob ggf. noch nachvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen, spezifische Anforderungen & Anfragen, resultierend aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden, dem Influencer und WunderStudios, bedient werden müssen bzw. auch danach, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Der Kunde kann gegenüber WunderStudios die in Art. 15 ff. DSGVO genannten Betroffenenrechte, also insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) von pbD sowie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht nach Art. 77 DSGVO, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung von pbD durch WunderStudios gegen die DSGVO verstößt.

 

§ 12 LAUFZEIT & KÜNDIGUNG
(1) Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen WunderStudios und dem Kunden richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit der hierunter durchzuführenden Kampagne. Nach Abschluss der Kampagne und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten, endet die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

(2 )Während der Dauer einer Kampagne kann die Geschäftsbeziehung von WunderStudios unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.

(3) Beide Parteien haben das Recht, die Geschäftsbeziehung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu beenden (zu kündigen).

(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch WunderStudios ist letztere berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vom Kunden (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf einem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden beruhen, ist WunderStudios darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die WunderStudios dadurch erleidet, dass sie auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertraute.

 

§ 13 SONSTIGES
(1) WunderStudios ist berechtigt, nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Kunden, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gesamt oder einzeln an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen.

(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen WunderStudios und dem Kunden, insbesondere für die Regelungen dieser AGB und des Angebots, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen WunderStudios und dem Kunden, den AGB und/oder dem Angebot ist, sofern kein zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht, Berlin, Deutschland bzw. nach Wunsch von WunderStudios, der Gerichtsstand des Kunden.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien in diesem Punkt am nächsten kommt.

5) Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB, gelten ausschließlich die Bestimmungen der deutschen Version dieser AGB.